Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformation

Unitrail GmbH, Am Industriepark 8, 84453 Mühldorf (nachstehend „Unitrail“), unterhält die Internetplattform www.Unitrail.de. Die Plattform dient zur Konfigurationen von TREILER Anhänger.

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, also gegenüber Personen, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

1.2 Für unsere – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir im Einzelfall nicht widersprechen, es sei denn, wir erkennen sie ausdrücklich an. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag. Zwischen uns und dem Kunden getroffene besondere Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

§ 2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen sind von uns erst angenommen, wenn wir sie bestätigt haben. Der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Kunden sowie die Ausführung der Lieferung oder Leistung gelten als Bestätigung.

2.2 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtbelieferung zu vertreten, insbesondere kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

§ 3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise richten sich nach dem am Tag des Vertragsschlusses gültigen Listenpreis und verstehen sich ohne Verpackungs- und Transportkosten ab Werk. Nebenkosten werden auf Nachweis berechnet.

3.2 Wir sind zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn die Lieferung oder Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll

3.3 Unsere Forderungen sind mit Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung beim Kunden fällig und zahlbar ohne Abzug in EURO. Sind wir aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats des Kunden berechtigt, Forderungen gegen ihn mittels Lastschrift einzuziehen, ist die Frist für die Vorabankündigung auf drei Kalendertage verkürzt.

3.4 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung, Leistung, Gefahrübergang

4.1 Angaben über die Liefer- oder Leistungsfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich zugesagt wurde.

4.2 Wir sind zu Teillieferungen – soweit dem Kunden zumutbar – berechtigt, die wir jeweils gesondert in Rechnung stellen können.

4.3 Der Kunde wird von uns oder von unseren Vorlieferanten herausgegebene Produkthinweise, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie sonstige Produktinformationen sorgfältig beachten.

4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe auf den Kunden über. Bei Versendung der Ware geht die Gefahr schon mit der Übergabe an die den Transport ausführende Person über. Versandart, -weg und -verpackung werden mangels schriftlicher Weisung des Kunden nach unserem Ermessen gewählt. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf Wunsch und im Namen sowie auf Rechnung des Kunden ab

4.5 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern und Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen. Wir werden auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen bewirken, die er verlangt. Auch eventuelle Rücksendungen reisen auf Gefahr des Kunden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt, Sicherungsrechte

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen vor.

5.2 Der Kunde ist berechtigt im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu veräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche ihm aus der Veräußerung entstehenden Rechte einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

5.3 Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Werts unserer Ware zu den anderen verbundenen Gegenständen. Wird die Ware so verbunden, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und verwahrt das Miteigentum für uns; wir nehmen die Übertragung an.

5.3 Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Werts unserer Ware zu den anderen verbundenen Gegenständen. Wird die Ware so verbunden, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und verwahrt das Miteigentum für uns; wir nehmen die Übertragung an.

5.4 Der Kunde darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Zugriffe Dritter auf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware und Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind uns vom Kunden schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffen unter Hinweis auf unsere Rechte sofort zu widersprechen.

5.5 Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.

5.6 Wir verpflichten uns, Eigentumsvorbehaltsware sowie gemäß Ziff. 5.2 abgetretene Forderungen insoweit freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände die gesicherte Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Freigabe erfolgt durch Übereignung bzw. Rückabtretung.

5.7 Die Kosten der Rücknahme und Verwertung der Ware trägt der Kunde. Die Kosten betragen pauschal 5 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer, es sei denn wir weisen höhere oder der Kunde weist niedrigere Kosten nach.

§ 6 Untersuchung der Ware, Nacherfüllung

6.1 Der Kunde hat die Ware bei Erhalt auf Transportschäden zu untersuchen. Er wird die Transportperson unverzüglich über einen Transportschaden informieren und sich den Schadensvermerk auf Frachtbrief, Speditionsauftrag oder Lieferschein abzeichnen lassen. Er wird uns auch unverzüglich mit einem Schadensprotokoll über den Transportschaden informieren. Bei Kaufleuten bleibt die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelrüge (§ 377 HGB) unberührt.

6.2 Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung.

§ 7 Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz

7.1 Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen mussten.

7.2 Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt.

§ 8 Verjährung von Mängel- und Ersatzansprüchen

8.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit nach dem Gesetz zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind, wie insb. für Rückgriffsansprüche von Weiterverkäufern. Dies gilt ebenfalls nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gestützt sind.

8.2 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die nicht auf einem Mangel der Ware beruhen, beträgt ein Jahr. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper oder Gesundheit und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Sitz vereinbart. Dies gilt ebenso, wenn der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

9.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

(Stand 08/2022)